1. Die Dienstleistung des Hundetrainings im Rahmen des Unternehmens erbringt „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ – Ellen Jaros auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Hundehalter (vgl. § 833 BGB) garantiert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Er übernimmt die Haftung für den Hund. Die Haftpflichtversicherung des Hundes ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gefährdungshaftung des Hundehalters nach § 833 BGB bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
3. Der Hundehalter garantiert, dass der Hund zum Zeitpunkt des Trainings nicht ansteckend erkrankt ist und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage ist, ein Training zu absolvieren.
4. Der Hundehalter garantiert, dass er alle bekannten Krankheiten, Allergien und sonstigen körperlichen Beschwerden und Auffälligkeiten des Hundes vor Beginn der Trainingsstunde mitgeteilt hat. Sollte der Hundehalter diese Informationen nicht mitteilen, behält sich die Inhaberin von „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ vor, den Hund vom Training auszuschließen.
5. Läufige Hündinnen können grundsätzlich an den Trainingsstunden teilnehmen, die Trainerin ist vor Beginn der Trainingsstunde über die Läufigkeit zu informieren. Während der Stehtage (Östrus-Phase) ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.
6. „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ entscheidet über die Teilnahme des Hundes am Training auch mit Blick auf das Sozialverhalten. Der Hundehalter verpflichtet sich, über aggressive Verhaltensweisen und diesbezügliche Vorkommnisse gegen Menschen und Tieren vor Beginn Auskunft zu geben. Sollten Verhaltensstörungen auftreten, die vorher nicht vom Hundehalter mitgeteilt worden sind, behält sich die Inhaberin vor, den Hund vom Training auszuschließen.
7. Haftung
Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit übernommen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Hundetrainerin zurückzuführen sind. „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ übernimmt keinerlei Haftung für Menschen mit ihren Hunden für Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden (insbesondere Verletzungen), die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden/die Kundin über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an allen Terminen und Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko. Gemäß § 833 BGB haftet der Kunde/die Kundin für sonstige Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht worden sind. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen durch den Halter/die Halterin zu berücksichtigen sind. Der Hundehalter/die Hundehalterin übernimmt allein die Verantwortung für das Ableinen des Hundes. Die Hundetraining kann nur eine Trainingsempfehlung aussprechen.
Für mitgebrachte Sachen/Gegenstände übernimmt „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ keine Haftung.
8. Das Training erfolgt für volljährige Hundehalter. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern/einer erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten von „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ teilnehmen.
9. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer diese erfüllen. Besondere Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite von „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“.
10. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundehalters sowie an den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse/Alter/Geschlecht/körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem Hundehalter ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können. Ein Trainingserfolg wird nicht garantiert.
11. Ordnung und Sauberkeit: Der Kunde/die Kundin sorgt dafür, dass sich sein/ihr Hund vor dem Training ausreichend zu Hause lösen konnte. Er/Sie lässt seinen/ihren Vierbeiner nicht an angrenzende Wohngrundstücke oder auf dem Trainingsgelände markieren. Sollte doch mal ein größeres Malheur passieren, hat der Kunde/die Kundin bitte immer ausreichend Kotbeutel mit dabei. Grundsätzlich herrscht Leinenpflicht innerhalb bebauter Ortsteile. Unnötiges Bellen ist aus Rücksicht auf Anwohner an allen Treffpunkten und auf dem Hundeplatz zu vermeiden. Die Autos werden stets so abgestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer/Anwohner nicht behindert werden. Die Straßenverkehrsvorschriften sind einzuhalten.
12. Verwendung von Bild- und Tonmaterial
12.1 Durch den Kunden/die Kundin: Fotoaufnahmen und/oder Videoaufzeichnungen vom Training oder anderen Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“. erstellt und veröffentlicht werden.
12.2 Durch „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“: Der Kunde/die Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bild- und Tonmaterialien, die durch „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ erstellt wurden, verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Der Kunde/die Kundin kann der Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.
13. Die Anmeldung zum Hundetraining ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (E-Mail, Brief, SMS, WhatsApp), telefonischen oder mündlichen Anmeldung zu einem Kurs/Einzeltraining/Seminar bietet der Teilnehmer „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, die fälligen Leistungsgebühren vor Beginn des Kurses/Einzeltrainings/Seminars per Überweisung/Paypal oder bar zu bezahlen. Durch die Unterschrift auf dem Vertragsformular, schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief, SMS, WhatsApp, telefonische Absprache erkennt der Teilnehmer die AGB als Vertragsbestandteil an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ zustande.
14. Für die Teilnahme an den Angeboten von „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Trainings-/Kursbeginns gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite „„DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT““ zu entnehmen.
15. Die ausgewiesenen Preise auf der Internetseite enthalten die gesetzlich vorgegebene Mehrwertsteuer.
16. Alle vereinbarten Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt. Verspätungen der Teilnehmer zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu deren Lasten und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit.
17. Sollte der Teilnehmer einen Kurs/Seminar/Training vorzeitig abbrechen, hat dieser keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
18. „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden wegen des Verstoßes gegen die o.g. Bestimmungen, insbesondere die Informationspflichten.
19. Datenschutz: Umfangreiche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
www.dashatdernochniegemacht.de/datenschutz/.
20. Irrtümer und Fehler vorbehalten: Jegliche Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Sollten aufgrund rechtlicher Vorgaben einzelne Punkte der AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Düsseldorf.
Der Hundehalter bestätigt den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und stimmt dem Inhalt zu. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
Laden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „DAS HAT DER NOCH NIE GEMACHT“ zum Hundetraining hier herunter:
www.dashatdernochniegemacht.de/AGB